Sonntag, 3. August 2008

Bundesgerichtshof entscheidet über die Wirksamkeit einer verträgen eines Sportstudios

Der Kläger ist ein nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 4 UKlaG in die Liste qualifizierter Einrichtungen eingetragener Verbraucherverband. Die Beklagte betreibt ein Sportstudio. In ihren vorformulierten Mitgliedsverträgen ist folgende Klausel enthalten:

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 29.05.2008

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