Freitag, 7. Dezember 2012

Sing Akademie zu Berlin erhält Gebäude des Maxim-Gorki-Theaters in Berlin zurück

Der Kläger, ein eingetragener Verein, ist eine 1791 gegründete Chorvereinigung, die 1817 kraft Verleihung die Rechte einer Korporation erlangt hatte. Er erbaute und betrieb das als "Sing-Akademie" bekannt gewordene Gebäude, das heute als Eigentum des beklagten Landes Berlin im Grundbuch geführt wird und vom Maxim Gorki Theater genutzt wird. Der Kläger meint, das Anwesen stehe immer noch in seinem Eigentum, sei ihm jedenfalls durch die DDR rechtswidrig entzogen worden. Er hat zunächst ein Restitutionsverfahren nach dem Vermögensgesetz eingeleitet, das derzeit bei dem Bundesverwaltungsgericht anhängig ist. Nach Zurückweisung seines Antrags durch die zuständige Behörde hat er parallel Grundbuchberichtigungsklage mit dem Ziel erhoben, wieder als Eigentümer eingetragen zu werden. Das Landgericht hat der Klage stattgegeben. Das Kammergericht hat sie abgewiesen. Es meint, ein Grundbuchberichtigungsanspruch sei ausgeschlossen, weil die Sing-Akademie durch die DDR enteignet worden sei. Ob der Kläger sie zurückerhalte, richte sich deshalb allein nach dem Vermögensgesetz und sei in dem anhängigen Restitutionsverfahren zu klären. Zivilrechtliche Ansprüche bestünden daneben nicht.

Jetzt die ganze Nachricht auf JuraPortal24.de lesen: Sing Akademie zu Berlin erhält Gebäude des Maxim-Gorki-Theaters in Berlin zurück

Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 07.12.2012

Haben Sie noch Fragen zum Zivilrecht? Bei JuraPortal24.de finden Sie Anwälte für Zivilrecht, die Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen.