Mittwoch, 7. November 2012

Bundesgerichtshof zur Verteilung der Abschluss- Altersvorsorgeverträgen

Der für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass eine in zertifizierten Altersvorsorgeverträgen verwendete Klausel, nach der die Abschluss- und Vertriebskosten gleichmäßig auf die ersten fünf Laufzeitjahre verteilt werden, die Anleger nicht unangemessen benachteiligt.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 07.11.2012

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