Dienstag, 27. November 2012

Bundesgerichtshof entscheidet über die Widerruflichkeit des Erwerbs von "Lehman-Zertifikaten" im Fernabsatz

Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat hat heute in zwei Fällen entschieden, dass Anleger, die insbesondere "Lehman-Zertifikate" per Telefon oder E-Mail erworben haben, ihre auf Abschluss der Erwerbsverträge mit der Bank gerichtete Willenserklärung nicht nach den Regeln über den Fernabsatz widerrufen können.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 27.11.2012

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