Donnerstag, 16. August 2012

Wählbarkeit von Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes in Privatbetrieben

Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes, die in Betrieben privatrechtlich organisierter Unternehmen mindestens sechs Monate tätig sind, können dort in den Betriebsrat gewählt werden.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 15.08.2012

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