Freitag, 10. August 2012

Bundesgerichtshof zum Auskunftsanspruch gegen
Internet-Provider über Nutzer von IP-Adressen

Der u.a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass ein Internet-Provider dem Rechtsinhaber in aller Regel den Namen und die Anschrift derjenigen Nutzer einer IP-Adresse mitteilen muss, die ein urheberrechtlich geschütztes Musikstück offensichtlich unberechtigt in eine Online-Tauschbörse eingestellt haben.

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Internet-Provider über Nutzer von IP-Adressen

Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 10.08.2012

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