Mittwoch, 25. Juli 2012

Neuregelung des Sitzzuteilungsverfahrens für die Wahlen zum

Deutschen Bundestag verfassungswidrig
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Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit seinem heute verk&#252;ndeten Urteil entschieden, dass das mit der &#196;nderung des Bundeswahlgesetzes (BWG) neu gestaltete Verfahren der Zuteilung der Abgeordnetensitze des Deutschen Bundestages gegen die Grunds&#228;tze der Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl sowie der Chancengleichheit der Parteien verst&#246;&#223;t. Dies betrifft zun&#228;chst die Zuweisung von L&#228;ndersitzkontingenten nach der W&#228;hlerzahl (&#167; 6 Abs. 1 Satz 1 BWG), weil sie den Effekt des negativen Stimmgewichts erm&#246;glicht. Dar&#252;ber hinaus sind die Grunds&#228;tze der Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit der Parteien auch insoweit verletzt, als nach &#167; 6 Abs. 2a BWG Zusatzmandate vergeben werden und soweit &#167; 6 Abs. 5 BWG das ausgleichslose Anfallen von &#220;berhangmandaten in einem Umfang zul&#228;sst, der den Grundcharakter der Bundestagswahl als Verh&#228;ltniswahl aufhebt. <p>Jetzt die ganze
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">Neuregelung des Sitzzuteilungsverfahrens f&#252;r die Wahlen zum
Deutschen Bundestag verfassungswidrig</a></p>
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<p>Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 25.07.2012</p><p>Noch mehr aktuelle Informationen finden Sie hier: <a href="http://www.juraportal24.de/nachrichten.html" title="Juristische Informationen - Rechtsanwaltsverzeichnis"><strong>Rechtsanwaltsverzeichnis | Rechtsberatung</strong></a></p>