Mittwoch, 20. Juni 2012

Tod bei Brechmitteleinsatz: Bundesgerichtshof hebt Freispruch erneut auf

Das Landgericht Bremen hat den Angeklagten von dem Vorwurf freigesprochen, im Dezember 2004 fahrlässig als Arzt den Tod des 35 Jahre alten, aus Sierra Leone stammenden C. im Rahmen einer Exkorporation von Drogenbehältnissen (sog. "Brechmitteleinsatz") verursacht zu haben. Ein erstes freisprechendes Urteil hatte der Senat unter Zurückverweisung an eine Schwurgerichtskammer des Landgerichts aufgehoben (Senatsurteil vom 29. April 2010 – 5 StR 18/10; Pressemitteilung Nr. 94/2010). In dem daraufhin ergangenen Urteil hat das Landgericht Bremen in Teilen vom ersten Urteil abweichende tatsächliche Feststellungen insbesondere auch zur Todesursache getroffen. Es hält insoweit ein multifaktorielles Geschehen für möglich und hat sich auf dieser Grundlage mangels Vorhersehbarkeit der Todesfolge nicht von einem Sorgfaltsverstoß des Angeklagten zu überzeugen vermocht. Auch eine rechtswidrige Verletzung der körperlichen Unversehrtheit des C. hat es verneint.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 20.06.2012

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