Dienstag, 5. Juni 2012

Beteiligungen an geschlossenen Fonds � Rechtsschutzversicherungen sind regelmäßig in der Pflicht

Rechtsanwalt Müller aus Regensburg hat auf JuraPortal24.de einen neuen Artikel veröffentlicht: Beteiligungen an geschlossenen Fonds � Rechtsschutzversicherungen sind regelmäßig in der Pflicht

Rechtschutzversicherungen müssen regelmäßig die entstehenden Kosten im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten um Beteiligungen von Anlegern an geschlossenen Fonds übernehmen. Nach einer aktuellen Entscheidung des Landgerichts München I gilt dies auch bei Windkraftfonds.

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