Mittwoch, 30. Mai 2012

Rückwirkende Neuregelung der vorübergehenden Erhöhung des

versorgungsrechtlichen Ruhegehaltssatzes verfassungsgemäß
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Beamte, die neben ihrem beamtenrechtlichen Versorgungsanspruch aus einer fr&#252;heren T&#228;tigkeit einen Anspruch auf Rente aus einer gesetzlichen Rentenversicherung erworben haben, befinden sich in einer besonderen Versorgungslage, wenn sie vor Erreichen der Regelaltersgrenze - etwa wegen Dienstunf&#228;higkeit oder aufgrund einer besonderen Altersgrenze - in den Ruhestand treten. Sie sind zun&#228;chst ausschlie&#223;lich auf ihre beamtenrechtlichen Versorgungsbez&#252;ge angewiesen, da sie ihre Altersrente erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze beziehen k&#246;nnen. Dies kann sich f&#252;r diese Beamten nachteilig auswirken, wenn durch eine sp&#228;te &#220;bernahme in das Beamtenverh&#228;ltnis und den vorzeitigen Eintritt in den Ruhestand nur wenige Dienstjahre f&#252;r die Berechnung der Versorgungsbez&#252;ge ber&#252;cksichtigt werden k&#246;nnen. &#167; 14a Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) wirkt dieser &#132;Versorgungsl&#252;cke&#147; bei sogenannten
gemischten Erwerbskarrieren durch eine vor&#252;bergehende Erh&#246;hung des Ruhegehaltssatzes bis zum Beginn des Rentenbezugs entgegen. <p>Jetzt die ganze Nachricht auf JuraPortal24.de lesen: <a href="http://www.juraportal24.de/nachrichten/2623/dienstrecht/rueckwirkende_neuregelung_der_voruebergehenden_erhoehung_des
versorgungsrechtlichen_ruhegehaltssatzes_verfassungsgemaess.html
">R&#252;ckwirkende Neuregelung der vor&#252;bergehenden Erh&#246;hung des
versorgungsrechtlichen Ruhegehaltssatzes verfassungsgem&#228;&#223;</a></p>
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<p>Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 30.05.2012</p><p>Brauchen Sie Rechtsberatung zu diesem Thema? Dann finden Sie doch bei JuraPortal24.de einen passenden <a href="http://www.juraportal24.de/rechtsanwaelte/dienstrecht/rechtsanwalt_dienstrecht.html"><strong>Rechtsanwalt f&#252;r Dienstrecht</strong></a>.</p>