Freitag, 4. Mai 2012

Inkrafttreten der Einführung einer gesetzlichen Preisansagepflicht bei Call-by-Call-Gesprächen aufgeschoben

§ 66b Abs. 1 Telekommunikationsgesetz (TKG) in seiner derzeit geltenden Fassung enthält eine Pflicht, vor Beginn eines Telefongesprächs über die anfallenden Entgelte zu informieren, lediglich bei sog. Premium-Diensten. Ein Verstoß gegen diese Pflicht führt zum Wegfall des Entgeltanspruchs (§ 66g Nr. 1 TKG) und kann überdies als Ordnungswidrigkeit geahndet werden (§ 149 Abs. 1 Nr. 13d TKG).

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 04.05.2012

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