Mittwoch, 18. April 2012

Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilungen der Aachener Gefängnisausbrecher und ihres Fluchthelfers

Das Landgericht hat die Angeklagten H. und M. u.a. wegen schweren Raubes, schwerer räuberischer Erpressung, Geiselnahme, erpresserischen Menschenraubes und eines Verstoßes gegen das Waffengesetz, den Angeklagten K. wegen Bestechlichkeit in Tateinheit mit Gefangenenbefreiung im Amt und eines Verstoßes gegen das Waffengesetz für schuldig erkannt. Gegen den Angeklagten H. hat es eine Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren, gegen den Angeklagten M. eine Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren und sechs Monaten und gegen den Angeklagten K. eine solche von vier Jahren und drei Monaten verhängt. Gegen die Angeklagten H. und M. wurde zudem jeweils die Sicherungsverwahrung angeordnet.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 18.04.2012

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