Donnerstag, 16. Februar 2012

Frage nach der Schwerbehinderung im bestehenden Arbeitsverhältnis

Im bestehenden Arbeitsverhältnis ist jedenfalls nach sechs Monaten, also nach dem Erwerb des Sonderkündigungsschutzes für behinderte Menschen, die Frage des Arbeitgebers nach der Schwerbehinderung zulässig. Das gilt insbesondere zur Vorbereitung von beabsichtigten Kündigungen.

Jetzt die ganze Nachricht auf JuraPortal24.de lesen: Frage nach der Schwerbehinderung im bestehenden Arbeitsverhältnis

Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 16.02.2012

Brauchen Sie Rechtsberatung zu diesem Thema? Dann finden Sie doch bei JuraPortal24.de einen passenden Rechtsanwalt für Kündigungsschutzrecht.