Dienstag, 7. Februar 2012

eBay: Angabe des Grundpreises bereits in der Angebotsübersicht erforderlich

Rechtsanwalt Dr. iur. Schaub aus Herten hat auf JuraPortal24.de einen neuen Artikel veröffentlicht: eBay: Angabe des Grundpreises bereits in der Angebotsübersicht erforderlich

Der Grundpreis ist im Vergleich zur übrigen Beschreibung klar hervorzuheben und für den Nutzer unübersehbar zu positionieren.

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