Mittwoch, 29. Februar 2012

Bundesgerichtshof zu den Anforderungen an die Darlegung eines Mangels einer Mietwohnung

Der Bundesgerichtshof hat heute in einer Entscheidung seine Rechtsprechung zu den Anforderungen an die Darlegung eines Mangels einer Mietsache bekräftigt.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 29.02.2012

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