Freitag, 20. Januar 2012

Zum Schutz der Meinungsfreiheit bei der strafrechtlichen Beurteilung von Meinungsäußerungen im Bereich des Staatsschutzes

Die Beschwerdeführerin wendet sich mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen ihre strafgerichtliche Verurteilung zu einer Geldstrafe wegen Beihilfe zur Verunglimpfung des Staates (§ 90a Abs. 1 StGB). Gegenstand des Strafverfahrens war ein Flugblatt, für das die Beschwerdeführerin als Vorstandsmitglied eines NPD-Kreisverbandes nach außen die presserechtliche Verantwortung übernommen hatte. Das Flugblatt war nach der Premiere des Theaterstücks „Georg Elser - allein gegen Hitler“ von unbekannt gebliebenen Personen verteilt worden. Unter der Überschrift „Georg Elser - Held oder Mörder?“ verhält sich der Text in den ersten beiden Absätzen zur Person des „militanten Kommunisten“ Georg Elser und zu dessen gegen Hitler gerichteten Anschlag im Münchener Bürgerbräukeller 1939, der „acht unschuldige Menschen in den Tod“ gerissen habe. Weiter heißt es im Text:

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 20.01.2012

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