Dienstag, 31. Januar 2012

Einziehung von Schadensersatzansprüchen durch Mietwagenunternehmen

Die Klägerin, eine Autovermietung, verlangt von dem beklagten Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer aus abgetretenem Recht der Geschädigten Ersatz restlicher Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall, für den die volle Einstandspflicht der Beklagten unstreitig ist.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 31.01.2012

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