Freitag, 13. Januar 2012

Bundesgerichtshof entscheidet über Rabattmodell für den Arzneimittelbezug aus dem Ausland

Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat hat ein von einer Freilassinger Apothekerin betriebenes Rabattmodell für Arzneimittel teilweise für unbedenklich angesehen und die Abweisung der gegen diese Apothekerin gerichteten Klage in diesem Punkt bestätigt.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 13.01.2012

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