Mittwoch, 25. Januar 2012

Bundesgerichtshof bejaht Zulässigkeit der Angabe bei Fernabsatzverträgen

Der Bundesgerichtshof hat heute eine Entscheidung zu der Frage getroffen, ob für eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung bei einem Fernabsatzgeschäft die Angabe einer Postfachadresse des Widerrufsadressaten ausreicht.

Jetzt die ganze Nachricht auf JuraPortal24.de lesen: Bundesgerichtshof bejaht Zulässigkeit der Angabe bei Fernabsatzverträgen

Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 25.01.2012

Haben Sie noch Fragen zum Kaufrecht? Bei JuraPortal24.de finden Sie Anwälte für Kaufrecht, die Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen.