Freitag, 16. Dezember 2011

Bundesgerichtshof entscheidet im Streit um "Einkauf Aktuell"

Die Verteilung der Werbesendung "Einkauf Aktuell" durch die Deutsche Post AG ist nicht deshalb wettbewerbsrechtlich zu beanstanden, weil sie redaktionelle Beiträge enthält. Dies hat der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschieden.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 16.12.2011

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