Dienstag, 4. Oktober 2011

Bundesgerichtshof entscheidet zur Erlaubnispflichtigkeit von Behandlungen nach der sog. Synergetik-Methode

Das Landgericht hat die Angeklagte wegen unerlaubter Ausübung der Heilkunde in elf Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 120 Tagessätzen verurteilt und in weiteren 20 Fällen freigesprochen (vgl. Terminhinweis vom 15. Juni 2011 – Nr. 104/2011).

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 04.10.2011

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