Dienstag, 6. September 2011

Fall Schreiber muss neu verhandelt werden

Mit Urteil vom 5. Mai 2010 hat das Landgericht Augsburg den Angeklagten Karlheinz Schreiber wegen Steuerhinterziehung in sechs Fällen zu der Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt. Soweit dem Angeklagten darüber hinaus in der Anklage Bestechung und Beihilfe zur Untreue zur Last gelegt wurden, wurde das Verfahren eingestellt.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 06.09.2011

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