Mittwoch, 28. September 2011

Bundesgerichtshof zur Anpassung von Betriebskostenvorauszahlungen

Der Bundesgerichtshof hat heute eine Entscheidung zur zulässigen Höhe der Anpassung von Betriebskostenvorauszahlungen getroffen.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 28.09.2011

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