Mittwoch, 21. September 2011

Aktuelles zum Finanzdienstleistung

Der für das Bank- und Börsenrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat in drei Parallelverfahren entschieden, dass die von den Kapitalanlegern im Zusammenhang mit der Insolvenz der Phoenix Kapitaldienst GmbH gegen die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen geltend gemachten Entschädigungsansprüche fällig sind.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 20.09.2011

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