Montag, 1. August 2011

Verurteilung des ehemaligen Vorstandssprechers der IKB AG wegen Marktmanipulation rechtskräftig

Das Landgericht Düsseldorf hat den Angeklagten wegen vorsätzlicher Marktmanipulation zur Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. Die hiergegen eingelegte Revision des Angeklagten, der das Verfahren beanstandet und die Verletzung sachlichen Rechts rügt, hat der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs mit Beschluss vom 20. Juli 2011 verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 01.08.2011

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