Mittwoch, 17. August 2011

Tariflicher Feiertagszuschlag für Oster- und Pfingstsonntag

Sieht ein Tarifvertrag Zuschläge für Feiertagsarbeit vor, so wird dieser Zuschlag regelmäßig nur für die Arbeit an gesetzlichen Feiertagen ausgelöst.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 17.08.2011

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