Mittwoch, 22. Juni 2011

Bundesgerichtshof zur unerlaubten Ausübung der Heilkunde bei Synergetik-Therapie

Das Landgericht hat die Angeklagte wegen unerlaubter Ausübung der Heilkunde (§ 5 HeilprG**) in elf Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 120 Tagessätzen verurteilt und in weiteren 20 Fällen freigesprochen.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 22.06.2011

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