Dienstag, 26. April 2011

Verurteilung wegen "Hausverlosung" im Internet rechtskräftig

Das Landgericht München I hat den Angeklagten mit Urteil vom 29. März 2010 wegen unerlaubter Ausspielung in Tateinheit mit Betrug in 18.294 tateinheitlichen Fällen u.a. zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt; die Vollstreckung der Strafe hat es zur Bewährung ausgesetzt.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 26.04.2011

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