Dienstag, 12. April 2011

Aufwendungsersatz für das häusliche Arbeitszimmer eines Lehrers

Der Arbeitnehmer kann in entsprechender Anwendung des § 670 BGB einen Anspruch gegen den Arbeitgeber haben, ihm erforderliche Aufwendungen zu erstatten.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 12.04.2011

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