Montag, 7. März 2011

BGH bestätigt Urteil wegen Mordes am Stuttgarter Flughafen

Das Landgericht Stuttgart hat den Angeklagten wegen Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und mit unerlaubtem Führen einer halbautomatischen Kurzwaffe zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Nach den Urteilsfeststellungen tötete der aus dem Kosovo stammende Angeklagte am 31. März 2007 am Check-In-Schalter des Stuttgarter Flughafens seine von ihm geschiedene 25-jährige Ehefrau mit mehreren, aus unmittelbarer Nähe abgegebenen Schüssen. Ein sich in der Abfertigungshalle befindender Passagier erlitt durch einen Streifschuss am Oberschenkel eine Schürfwunde.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 12.06.2008

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