Dienstag, 8. Februar 2011

Quotale Haftung von Gesellschaftern geschlossener Immobilienfonds

Der für das Gesellschaftsrecht zuständige II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass bei der Vereinbarung einer quotalen Haftung der Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts Leistungen aus dem Gesellschaftsvermögen die Haftung der Gesellschafter nicht automatisch vermindern.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 08.02.2011

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