Donnerstag, 16. Dezember 2010

Bundesgerichtshof konkretisiert Werbebeschränkungen für Lotterien

Lottogesellschaften ist es nicht generell verboten, hohe Gewinne bei Jackpotausspielungen anzukündigen. Das hat der u. a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschieden.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 16.12.2010

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