Mittwoch, 3. November 2010

Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen Mängeln der Wohnung setzt vorherige Mangelanzeige voraus

Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass der Mieter wegen eines Mangels der Wohnung, von dem der Vermieter keine Kenntnis hat, ein Zurückbehaltungsrecht erst an den Mieten geltend machen kann, die fällig werden, nachdem der Mieter dem Vermieter den Mangel angezeigt hat.

Jetzt die ganze Nachricht auf JuraPortal24.de lesen: Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen Mängeln der Wohnung setzt vorherige Mangelanzeige voraus

Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 03.11.2010

Haben Sie noch Fragen zum Wohnraummietrecht? Bei JuraPortal24.de finden Sie Anwälte für Wohnraummietrecht, die Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen.