Donnerstag, 7. Oktober 2010

Verurteilung wegen Tötung auf Verlangen aufgehoben

Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des Landgerichts Verden aufgehoben, durch das ein Angeklagter, der seine Ehefrau erschossen hatte, wegen Tötung auf Verlangen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden war. Gegen das Urteil hat die Tochter des Tatopfers als Nebenklägerin Revision eingelegt; sie erstrebt einen Schuldspruch wegen Mordes.

Jetzt die ganze Nachricht auf JuraPortal24.de lesen: Verurteilung wegen Tötung auf Verlangen aufgehoben

Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 07.10.2010

Haben Sie noch Fragen zum Straf- und Strafverfahrensrecht? Bei JuraPortal24.de finden Sie Anwälte für Straf- und Strafverfahrensrecht, die Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen.