Dienstag, 14. September 2010

Erfolglose Verfassungsbeschwerden eines Gasversorgungsunternehmens gegen die Feststellung der Unwirksamkeit von Preiserhöhungsklauseln

Die Beschwerdeführerin ist ein Gasversorgungsunternehmen, das in Berlin rund 650.000 Haushalte und Kleingewerbekunden mit Gas beliefert. Ihr Preissystem sah sowohl variable Tarife mit einer Preisanpassungsklausel als auch fixe Tarife mit einem Festpreis vor. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beschwerdeführerin für verschiedene variable Tarife war eine Klausel enthalten, wonach der Gaspreis den an den internationalen Märkten notierten Ölpreisen folgen sollte. Insofern sollte die Beschwerdeführerin berechtigt sein, die Gaspreise auch während der laufenden Vertragsbeziehungen an ihre geänderten Gasbezugskosten anzupassen, wobei die Preisänderungen sowohl Erhöhung als auch Absenkung einschließen sollten.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 14.09.2010

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