Mittwoch, 11. August 2010

Verfassungsbeschwerden gegen Verurteilung wegen Untreue teilweise erfolgreich

Das Bundesverfassungsgericht hat in drei miteinander verbundenen Verfahren über die Anwendung und Auslegung des Tatbestandes der Untreue (§ 266 Abs. 1 StGB) unter dem Gesichtspunkt des Bestimmtheitsgebotes des Art. 103 Abs. 2 GG entschieden; die im juristischen Schrifttum zum Teil bezweifelte Verfassungsmäßigkeit des gesetzlichen Tatbestandes hat das Bundesverfassungsgericht hierbei bejaht.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 11.08.2010

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