Montag, 30. August 2010

Richtigstellungsanspruch des BKA gegen FOCUS

Die Bundesrepublik Deutschland hat das Nachrichtenmagazin FOCUS wegen eines Presseartikels auf Unterlassung und Richtigstellung verklagt. Gegenstand des Revisionsverfahrens war nur noch die Verpflichtung der Beklagten zur Veröffentlichung einer Richtigstellung. Das Politmagazin CICERO veröffentlichte im April 2005 einen Artikel des Journalisten S. über den Terroristen al-Sarkawi, durch den Detailinformationen aus einem geheimen Bericht des BKA bekannt wurden. Nachdem das BKA deshalb Strafanzeige erstattet hatte und es zu Durchsuchungen der Redaktion und des Privathauses des Journalisten gekommen war (vgl. BVerfGE 117, 224), erschien in dem von der Beklagten verlegten Nachrichtenmagazin FOCUS ein Artikel, in dem u. a. berichtet wird, auf der verzweifelten Suche nach einer undichten Stelle habe das BKA offenbar streng geheime Dossiers manipuliert, um eine undichte Stelle in der eigenen Behörde aufzuspüren. Zu diesem Zweck seien vor Verteilung des Dossiers an verschiedene Referate des BKA u. a. Telefonnummern mit unauffälligen Zahlendrehern versehen worden.

Jetzt die ganze Nachricht auf JuraPortal24.de lesen: Richtigstellungsanspruch des BKA gegen FOCUS

Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 22.04.2008

Noch mehr aktuelle Informationen finden Sie hier: JuraPortal24.de - Anwaltsverzeichnis | Rechtsberatung