Mittwoch, 2. Juni 2010

Ungleichbehandlung von Arbeitnehmergruppen bei Privatisierung der Kliniken der Stadt Hamburg verfassungswidrig

Im Jahr 1995 wurde der Betrieb Landeskrankenhäuser Hamburg (LBK Hamburg), eine rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts, gegründet, deren Träger die Freie und Hansestadt Hamburg war. Die Arbeitsverhältnisse der bisher in den städtischen Krankenhäusern tätigen Arbeitnehmer gingen auf den LBK Hamburg über. Für den Fall der Privatisierung wurde allen in den Kliniken der Stadt tätigen Arbeitnehmern ein Rückkehrrecht in den öffentlichen Dienst gewährt.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 02.06.2010

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