Freitag, 28. Mai 2010

Verurteilung eines Polizeibeamten wegen Körperverletzung mit Todesfolge rechtskräftig

Das Landgericht Hildesheim hat den Angeklagten - einen Polizeikommissar aus Hildesheim - wegen Körperverletzung mit Todesfolge sowie wegen gefährlicher Körperverletzung zur Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die hiergegen eingelegte Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 28.05.2010

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