Donnerstag, 13. Mai 2010

Deutsche Post AG muss Briefkästen der Konkurrenz auch in unmittelbarer Nähe von Postfilialen dulden

Die Deutsche Post AG kann grundsätzlich nicht verhindern, dass in unmittelbarer Nähe ihrer eigenen Filialen oder Briefkästen auch Briefkästen ihrer Wettbewerber aufgestellt werden. Das hat der u. a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschieden.

Jetzt die ganze Nachricht auf JuraPortal24.de lesen: Deutsche Post AG muss Briefkästen der Konkurrenz auch in unmittelbarer Nähe von Postfilialen dulden

Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 12.05.2010

Haben Sie noch Fragen zum Wettbewerbsrecht? Bei JuraPortal24.de finden Sie Anwälte für Wettbewerbsrecht, die Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen.