Donnerstag, 8. April 2010

Urteil wegen tödlicher Misshandlung eines geistig Behinderten ist rechtskräftig

Das Landgericht Kassel hatte in einem ersten Rechtsgang den Angeklagten H. wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchten Mordes zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren und drei Monaten und die Mitangeklagte N. wegen versuchten Mordes zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Auf die Revision der Mutter des Geschädigten, die sich dem Verfahren als Nebenklägerin angeschlossen hat, hatte der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs mit Urteil vom 5. März 2008 (2 StR 626/07) das landgerichtliche Urteil wegen fehlerhafter Beweiswürdigung aufgehoben und die Sache zu erneuter Verhandlung und Entscheidung an eine andere Schwurgerichtskammer des Landgerichts Kassel zurückverwiesen (siehe Pressemitteilung Nr. 46/2008).

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 08.04.2010

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