Donnerstag, 29. April 2010

Flexible Preisangaben in Reisekatalogen zulässig

Der u. a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass ein "tagesaktuelles Preissystem", bei dem sich der Reiseveranstalter in seinem Prospekt für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzu- und -abschläge bis zu 50 € für jede Flugstrecke vorbehält, nicht gegen geltendes Preisrecht verstößt.

Jetzt die ganze Nachricht auf JuraPortal24.de lesen: Flexible Preisangaben in Reisekatalogen zulässig

Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 29.04.2010

Haben Sie noch Fragen zum Wettbewerbsrecht? Bei JuraPortal24.de finden Sie Anwälte für Wettbewerbsrecht, die Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen.