Mittwoch, 17. Februar 2010

Erhebliche Pflichtverletzung des Verkäufers bei Lieferung eines Fahrzeugs in anderer Farbe

Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass die Lieferung eines Kraftfahrzeugs in einer anderen als der bestellten Farbe im Regelfall einen erheblichen Sachmangel und eine erhebliche Pflichtverletzung des Verkäufers darstellt.

Jetzt die ganze Nachricht auf JuraPortal24.de lesen: Erhebliche Pflichtverletzung des Verkäufers bei Lieferung eines Fahrzeugs in anderer Farbe

Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 17.02.2010

Haben Sie noch Fragen zum Kaufrecht? Bei JuraPortal24.de finden Sie Anwälte für Kaufrecht, die Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen.