Donnerstag, 17. Dezember 2009

Mindestbedarf für den Unterhaltsanspruch wegen Betreuung eines nichtehelich geborenen Kindes

Der u. a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass einem Unterhaltsberechtigten wegen Betreuung eines nichtehelich geborenen Kindes jedenfalls ein Mindestbedarf in Höhe des Existenzminimums zusteht, der dem notwendigen Selbstbehalt eines nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen entspricht und gegenwärtig 770 € monatlich beträgt.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 17.12.2009

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