Freitag, 13. November 2009

Bundesgerichtshof legt dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften Fragen zur Auslegung der Biopatentrichtlinie vor

Der beklagte Patentinhaber, Prof. Dr. Brüstle, ist Inhaber eines vom Deutschen Patent- und Markenamt erteilten Patents, das isolierte und gereinigte neurale Vorläuferzellen, Verfahren zu ihrer Herstellung aus embryonalen Stammzellen sowie die Verwendung der neuralen Vorläuferzellen zur Therapie von neuralen Defekten betrifft.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 12.11.2009

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