Freitag, 30. Oktober 2009

Neue BGH-Pressemitteilung

Der u. a. für Rechtsstreitigkeiten über die kommerzielle Verwertung eines allgemeinen Persönlichkeitsrechts zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat gestern entschieden, dass die Werbung mit der Abbildung einer prominenten Person auf dem Titelblatt einer Zeitung ausnahmsweise auch ohne eine diese Abbildung rechtfertigende Berichterstattung zulässig sein kann, wenn sie dem Zweck dient, die Öffentlichkeit über die Gestaltung und Ausrichtung einer neuen Zeitung zu informieren.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 30.10.2009

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