Donnerstag, 3. September 2009

Höhe der Jugendstrafe im Kindstötungsfall aus Cottbus aufgehoben

Das Landgericht Cottbus hat die zur Tatzeit 17 Jahre alte Angeklagte wegen der vorsätzlichen Tötung ihres Kindes unmittelbar nach der Geburt zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 03.09.2009

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