Mittwoch, 26. August 2009

Weitergeltung eines Sanierungstarifvertrages nach Betriebsübergang

Schließen ein Insolvenzverwalter und die Gewerkschaft einen Sanierungstarifvertrag kann dieser nach einem Betriebsübergang auf eine nicht tarifgebundene Erwerberin nicht durch Kündigungserklärung ihr gegenüber beendet werden. Eine Teilkündigung des Arbeitnehmers bezogen auf die nach § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB transformierten Rechte und Pflichten des Tarifvertrages ist nicht möglich.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 26.08.2009

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