Dienstag, 18. August 2009

Bundesarbeitsgericht: Arbeitnehmer kann sich nicht auf Unwirksamkeit seiner fristlosen eigenen Kündigung berufen.

Rechtsanwalt Lattreuter aus Berlin hat auf JuraPortal24.de einen neuen Artikel veröffentlicht: Bundesarbeitsgericht: Arbeitnehmer kann sich nicht auf Unwirksamkeit seiner fristlosen eigenen Kündigung berufen.

Der Artikel befasst sich einer neueren Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur Möglichkeit des Arbeitnehmers, eine eigene Kündigung wirksam gerichtlich zu zerschlagen.

Hier finden Sie den Link zum ganzen Artikel: Bundesarbeitsgericht: Arbeitnehmer kann sich nicht auf Unwirksamkeit seiner fristlosen eigenen Kündigung berufen.