Donnerstag, 2. Juli 2009

Verfassungsbeschwerde gegen steuerlichen Entlastungsbetrag nur für Alleinstehende nicht zur Entscheidung angenommen

In der Vergangenheit war in § 32 Abs. 7 EStG ein Haushaltsfreibetrag für Alleinstehende geregelt. Das Bundesverfassungsgericht stellte mit Beschluss vom 10. November 1998 - 2 BvR 1057, 1226, 980/91 - (BVerfGE 99, 216) fest, dass die Vorschrift mit Art. 6 Abs. 1 und Abs. 2 GG unvereinbar war, soweit sie die in ehelicher Gemeinschaft lebenden, unbeschränkt steuerpflichtigen Eltern von der Gewährung des Haushaltsfreibetrages ausschloss. Es verlangte eine Neuregelung und sprach aus, dass für die Besteuerung des Einkommens der Eltern, denen ein Kinderfreibetrag oder Kindergeld zustand, in Höhe von 5.616 DM die gesetzliche Grundlage fehlen werde, sollte die Neuregelung nicht spätestens mit Wirkung zum 1. Januar 2002 in Kraft getreten sein. § 32 Abs. 7 EStG wurde zum 31. Dezember 2003 aufgehoben. Zum 1. Januar 2004 räumte der Gesetzgeber in § 24b EStG Alleinerziehenden einen steuerlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 1.308 Euro ein.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 02.07.2009

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